Leitfaden

Einige Fragen zum Recht

Einige Spitzfindigkeiten der Straßenverkehrsordnung lassen einen schnell den Überblick verlieren. Anhand einiger Fragen möchte MyAuto.lu Sie auf einige leichtvermeidbare Fallen hinweisen...

Ab welchem Moment muss ich mein Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten?

Im vergangenen Sommer hat die Regierung in diesem Punkt klar Stellung bezogen. Eine neue Vorschrift, die am 1. Oktober 2012 in Kraft tritt, verpflichtet die Autofahrer ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten, sobald die Straßenverhältnisse es nötig machen.

Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen – also bei Schnee, Raureif, Eisglätte, Eis usw. – fahren möchte, muss sein Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten.

Diese Vorschrift gilt für fast alle Fahrzeuge, egal, wo sie herkommen und egal, in welchem Land sie angemeldet sind. Grenzgänger und alle ausländischen Autofahrer, die durch Luxemburg fahren, sind also auch betroffen.

Niemand ist verpflichtet, seine Reifen zu einem bestimmten Datum zu tauschen, aber spätestens an dem Tag, an dem das Wetter umschlägt, muss das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Und eins ist klar : Fahrer, die nicht mit passenden Reifen unterwegs sind, verstoßen gegen das Gesetz.

Muss man vier Winterreifen aufziehen?

Das ist eine weitere, häufig gestellte Frage. In Frankreich und Belgien ist es gesetzlich erlaubt, in den Wintermonaten mit zwei Winter- und zwei Sommerreifen zu fahren. Hiervon raten Fachleute jedoch dringend ab !

Nach luxemburgischer Gesetzgebung müssen Autofahrer ihr Fahrzeug allerdings seit März 2008 mit vier identischen Reifen ausstatten, egal in welcher Jahreszeit.

Wenn das Gesetz von identischen Reifen spricht, so ist damit die gleiche Art gemeint, also Winter-, Sommer- oder Ganzjahresreifen.

Festzuhalten bleibt also, dass alle Autofahrer, die bei winterlichen Wetterverhältnissen fahren, ab dem 1. Oktober 2012 mit vier Winterreifen unterwegs sein müssen.

Alle Autofahrer, die mit unterschiedlichen Reifenarten unterwegs sind, riskieren eine Strafe in Höhe von 145 Euro. Das Fahren mit beschädigten Reifen wird übrigens mit dem Verlust von zwei Punkten geahndet.

Bin ich verpflichtet, eine Warnweste in meinem Fahrzeug mitzuführen?

Es gibt keine einheitliche europäische Verordnung, was selbstreflektierende Warnwesten betrifft, die man beim Halt, bei Panne oder Unfall tragen sollte.
In Luxemburg besagt das Gesetz, dass das Tragen der Warnweste bei Autofahrern und Motorradfahrern vorgeschrieben ist, sobald der Fahrer außerorts sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder am Straßenrand aufhält.

Anders ausgedrückt : es ist nötig, eine Warnweste im Fahrzeug zu haben, die bei bösen Überraschungen griffbereit ist. Ideal wäre es allerdings, wenn man so viele Warnwesten an Bord hat, wie Sitzplätze vorhanden sind. So begibt man sich bei unvorhergesehenen Stopps nicht in Gefahr.

Muss ich meine Scheinwerfer tagsüber einschalten?

Die Antwort auf diese Frage hängt vor allem vom Erstzulassungsdatum Ihres Fahrzeugs ab. Grundsätzlich muss der Fahrer sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Seit dem vergangenen 7. Februar schreibt eine europäische Richtlinie Tagfahrlicht bei Autos und Kleintransportern vor. Das gilt für alle neuen Modelle, die seit diesem Datum auf den Markt kamen. Das Tagfahrlicht schaltet sich ein, sobald der Motor angelassen wird und schaltet sich aus, sobald der Fahrer die Scheinwerfer einschaltet, um bei Dunkelheit zu fahren.

Wer muss seinen Sicherheitsgurt anlegen?

Auf jedem Platz, wo ein Sicherheitsgurt verfügbar ist, muss dieser auch angelegt werden, ganz unabhängig von der zu fahrenden Distanz.

Das Gesetz enthält in dieser Sache einige besondere Bestimmungen. Kinder unter drei Jahren müssen immer in einem speziellen Autokindersitz Platz nehmen.

Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen in einer Rückhaltevorrichtung sitzen, wenn sie vorne Platz nehmen. Wenn sie hinten sitzen, muss man diese Vorrichtung, falls vorhanden, ebenfalls nutzen. Falls nicht vorhanden, müssen die Kinder den Gurt anlegen.

Kinder unter zwölf Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen wie Erwachsene einfach den Gurt anlegen. Das gilt auch für Kinder über 12 Jahren.

Fahrer sowie Mitfahrer, die beim Verstoß gegen die Gurtvorschriften erwischt werden, müssen mit einer Geldstrafe in Höhe von 49 Euro rechnen. Außerdem wird ein Führerscheinpunkt abgezogen. Die Strafe wird auch fällig, wenn im Fahrzeug ein Minderjähriger keinen Gurt trägt oder nicht korrekt in einer speziellen Rückhaltevorrichtung sitzt.